Vorschießen

Aufgrund eines Beschlusses des Kreisschützenmeisteramtes folgender Hinweis:

Ein Vorschießen ist nur bei vorheriger Beantragung mit nachfolgendem Formular und nach Bestätigung durch die Kreissportleitung möglich. Dies kann außerdem nur in begründeten Ausnahmefällen und nur auf der Anlage, auf der die jeweilige Disziplin ausgetragen wird, stattfinden.

Ein Tausch von Starts zwischen Schützen, bspw. der Tausch von Samstag auf Sonntag, kann untereinander geregelt werden. Die Standaufsicht muss darüber vor dem Start des Wettkampfs informiert werden.

Beantragung Vorschießen