Dettensee darf die Punkte behalten
Der SSV Dettensee darf die kampflos erhaltenen Punkte aus der fünften Wettkampfrunde behalten.
Dettensee/Boll. Mit den beiden hiesigen Vereinen Dettensee aus dem Schützenkreis (SK) Neckar-Zollern (NZ) und dem SV Tumlingen aus dem SK Freudenstadt (FDS) sind die hiesigen Schützen in der Luftgewehr Bezirksliga B des Schützenbezirks Schwarzwald-Hohenzollern vertreten. Jüngst hat der SSV Dettensee in der fünften Wettkampfrunde der laufenden Saison ein kampfloses 5:0 gegen den SV Boll eingefahren, da der SV Boll seinerzeit aus unbekannten Gründen nicht in Dettensee antrat. Liga-Obmann Klaus Storz hatte gemäß Liga-Ausschreibung dafür dem SSV Dettensee 5:0 Einzelpunkte, 2:0 Mannschaftspunkte zugesprochen. Verbunden waren damit eine Geldstrafe und der Zwangsabstieg des SV Boll.
Dazu die Grundlage des Obmanns-Entscheids und der Hinweis an alle Luftgewehr- und Luftpistolen-Mannschaften der Bezirksligen und Bezirksoberligen. Es gelten sowohl die Ligaordnung sowie die Sportordnung der Verbände. Es gilt aber auch die Ausschreibung zu den betreffenden Ligen. In jener Ausschreibung wurden bestimmte Punkte aufgenommen, die von allen Vereinen beschlossen wurden und die abweichend zur Ligaordnung in erster Linie gelten. Einer der Punkte ist: „…. tritt eine Mannschaft zu einem Wettkampf nicht an …. wird sie mit einer Geldstrafe sowie dem Zwangsabstieg bestraft“.
Gegen diesen Entscheid hat der SV Boll Einspruch eingelegt. Boll führte in seinem Einspruch an, in Dettensee nicht angetreten zu sein, da es kurzfristig mehrere Sterbefälle im persönlichen Umfeld der Schützen sowie des Vereines gegeben hat. Dadurch hätte Boll am festgelegten Termin keine Mannschaft zusammen bekommen.
Das Schiedsgericht der Liga hat den Fall entsprechend bearbeitet und abschließend entschieden. Aufgrund der besonderen Umstände hat das Schiedsgericht, abweichend zur Ausschreibung, folgendes Urteil gefällt: Der Wettkampf wird 5:0 für Dettensee gewertet. Dem Schützenverein Boll werden fünfzig €uro für das Nichtantreten in Rechnung gestellt. Auf den Zwangsabstieg in die unterste Ligastufe wird aufgrund der besonderen Umstände verzichtet.
Es gab im Schiedsgericht um diesen Fall kontroverse Diskussionen: Einerseits hätte es verschiedene andere Möglichkeiten für Boll gegeben um das Nichtantreten zu verhindern. Andererseits hätte es auch die Möglichkeit gegeben aufgrund höherer Gewalt den Wettkampf zu verlegen, da vermutlich Dettensee aufgrund der Umstände auch dafür gewesen wäre.
Damit hat der momentane Tabellensiebte SV Boll die Chance aus eigener Kraft in den noch ausstehenden zwei Wettkampfrunden in der Luftgewehr-Bezirksliga B dem Abstieg in die Kreisklassen zu entrinnen. Philipp Eichert